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   VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 587/11   

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VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 587/11 (https://dejure.org/2013,112270)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30.01.2013 - 3 A 587/11 (https://dejure.org/2013,112270)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 3 A 587/11 (https://dejure.org/2013,112270)
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  • VG Cottbus, 18.08.2009 - 7 K 268/09

    Asyl (Afghanistan); Folgeantrag; Hindu-Minderheit; Religionsausübung; Religiöses

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 587/11
    bus, Urteil vom 18. August 2009 - 7 K 268/09.A - juris), und er mit beachtlicher Wahr­ scheinlichkeit jedenfalls gefährdet wäre, eine erniedrigende Behandlung durch Akteure nach Art. 6 der Qualifikationsrichtlinie zu erleiden.

    Der Verbrennung der Ver­ storbenen kommt im hinduistischen Glauben eine zentrale Bedeutung zu (vgl. VG Cott­ bus, Urteil vom 18. August 2009 - 7 K 268/09.A - juris).

    Dem VG Cottbus {Urteil vom 18. August 2009 - 7 K 268/09.A - juris) ist daher dahingehend zuzustimmen, dass es sich bei der derzeit vorgenommenen Verbrennungspraxis in den Wohnbezirken bzw. im Tem- - 16-.

    Diese er­ zwungene Praxis widerspricht jedoch auch nach Auffassung des Gerichts den religiösen Verpflichtungen der Hindus {ebenso VG Cottbus, Urteil vom 18. August 2009 - 7 K 268/09.A-juris sowie VG Oldenburg, Urteil vom 16. Mai 2007 - 7 A 2522/05 - V.n.b.).

    Aufgrund des drohenden Eingriffs in die Wahrnehmung seiner Religionsausübung sowie der Kumulierung der den Kläger mit beachtlicher Wahrschein­ lichkeit erwartenden, zielgerichtet an die Religionszugehörigkeit anknüpfenden allgemei­ nen Diskriminierung von Hindus beim Zugang etwa zu behördlichen Anstellungen und der wirtschaftlichen und kulturellen Ausgrenzung (vgl. Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 9. Februar 2011, S. 20) sowie der Tatsache, dass er mit Gefahr für Leib und Leben verbundenen Übergriffen der muslimischen Mehrheitsbevölkerung schutzlos ausgeliefert wäre (vgl. ebenso VG Cottbus, Urteil vom 18. August 2009 - 7 K 268/09.A - juris), ist ihm eine Rückkehr nach Afghanistan nicht zumutbar.

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 587/11
    Dabei setzt die unmittelbar - d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit - drohende Verfol­ gung eine Gefährdung voraus, die sich schon so weit verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne Weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009 - 10 C 24.08 - juris, Rn. 14).

    Danach ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, bzw. dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden be­ droht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009, a.a.O., Rn. 18).

    Folglich greift im Rahmen der Flüchtlingsanerkennung die Beweiserleichterung auch dann, wenn im Zettpunkt der Ausreise keine landesweit ausweglose Lage bestand (vgl. BVerwG, Ur­ teil vom 24. November 2009, a.a.O., Rn. 18).

  • VG Kassel, 27.07.2010 - 3 K 103/09

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Afghanistan, Hindu, religiöse Verfolgung,

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 587/11
    Eine direkt vom afghanischen Staat ausgehende oder ihm unmittelbar zurechenbare Verfolgung von Hindus findet zurzeit im Herkunftsland des Klägers nicht statt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 2. April 2009 - 8 A 1132/07.A - juris; VG Kassel, Urteil vom 27. Juli 2010 - 3 K 103/09.KS.A- V.n.b.; siehe auch Auswärtiges Amt, Auskunft vom 20. Februar 2008 an das Bundesamt; sowie IOM, Antwort auf die Anfrage des Bundesamtes vom 29. August 2011).

    Allein die Störung und Verhinderung des für hinduistische Gläubige zum unveräußerlichen religiösen Glaubenskern zählenden Bestattungsritus durch die muslimische Mehrheit stellt aber zur Überzeugung des Gerichts eine schwere Menschenrechtsverletzung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 a) der Qualifikationsrichtlinie dar (vgl. VG Kassel, Urteil vom 27. Juli 2010 - 3 K 103/09.KS.A- V.n.b.; Hess. VGH, Urteil vom 2. April 2009 - 8 A 1132/07.A - juris; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2008 - 20 A 4676/06.A - juris).

  • VGH Hessen, 02.04.2009 - 8 A 1132/07

    Flüchtlingsstatus von Hindus aus Afghanistan

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 587/11
    Eine direkt vom afghanischen Staat ausgehende oder ihm unmittelbar zurechenbare Verfolgung von Hindus findet zurzeit im Herkunftsland des Klägers nicht statt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 2. April 2009 - 8 A 1132/07.A - juris; VG Kassel, Urteil vom 27. Juli 2010 - 3 K 103/09.KS.A- V.n.b.; siehe auch Auswärtiges Amt, Auskunft vom 20. Februar 2008 an das Bundesamt; sowie IOM, Antwort auf die Anfrage des Bundesamtes vom 29. August 2011).

    Allein die Störung und Verhinderung des für hinduistische Gläubige zum unveräußerlichen religiösen Glaubenskern zählenden Bestattungsritus durch die muslimische Mehrheit stellt aber zur Überzeugung des Gerichts eine schwere Menschenrechtsverletzung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 a) der Qualifikationsrichtlinie dar (vgl. VG Kassel, Urteil vom 27. Juli 2010 - 3 K 103/09.KS.A- V.n.b.; Hess. VGH, Urteil vom 2. April 2009 - 8 A 1132/07.A - juris; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2008 - 20 A 4676/06.A - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06

    Afghanistan, Hindus, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Übergriffe,

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 587/11
    Allein die Störung und Verhinderung des für hinduistische Gläubige zum unveräußerlichen religiösen Glaubenskern zählenden Bestattungsritus durch die muslimische Mehrheit stellt aber zur Überzeugung des Gerichts eine schwere Menschenrechtsverletzung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 a) der Qualifikationsrichtlinie dar (vgl. VG Kassel, Urteil vom 27. Juli 2010 - 3 K 103/09.KS.A- V.n.b.; Hess. VGH, Urteil vom 2. April 2009 - 8 A 1132/07.A - juris; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2008 - 20 A 4676/06.A - juris).
  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 587/11
    Die vorgenommene Kostenquotelung erscheint nach Wertung des Verhältnisses der Asyl- zur Flüchtlingsanerkennung, die das Bundesverwaltungsgerieht vornimmt (vgl. Beschluss vom 29. Juni 2009 - 10 B 60.08. u.a. - juris, Rn. 9), ange­ messen.
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 587/11
    Dabei ist eine "auf eine absehbare Zeit ausgerichtete Zukunftsprognose" vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1981 - 9 C 237.80 - juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 587/11
    Der Prüfung der Bedrohung i.S.v. § 60 Abs. 1 AufenthG ist unabhängig von der Frage, ob der Schutz suchende Ausländer seinen Herkunftsstaat bereits vorverfolgt, also auf der Flucht vor eingetretener bzw. unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat, oder ob er unverfolgt ausgereist ist, der Maßstab "der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2010 - 19 A 2999/06

    § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) als über den Anwendungsbereich des

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 587/11
    Sinne von Art. 9 Abs. 1 a) der Qüalifikationsrichtlinie, als auch aus einer Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 b) der Qualifikationsrichtlinie (vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 14. Dezember 2010- 19 A 2999/06.A - juris).
  • VG Leipzig, 21.03.2007 - 1 A 30746/03
    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2013 - 3 A 587/11
    Die rituelle Durchführung der Bestattung ist jedoch mehr als ein bloß pietätvolles Werk der Hinter­ bliebenen, da sie einerseits ein positives Karma für den Hinterbliebenen schafft, anderer­ seits durch die richtige Durchführung des Rituals die weitere jenseitige Existenz bzw. Wiederverkörperung des Verstorbenen beeinflusst wird {vgl. VG Leipzig, Urteil vom 21. März 2007 - 1 A 30746/03.A - juris; ausführlich zu den Bestattungsriten der Hindus VG Oldenburg, Urteil vom - 1 6 .
  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

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